Vertragsgrundlagen - Krankenkassen
Das Heilbad Krumbad ist
Wir können
- ambulante Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGBV (Badekuren)
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGBV für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (bundesweit)
durchführen.


